wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.11.2018
11 LB 34/18 -

Schimpanse "Robby" darf im Zirkus bleiben

Hohes Alter des Tieres und damit verbundene Gefahren einer wahrscheinlich Jahre dauernden Resozialisierung nicht ausreichend berücksichtigt

Das Niedersächsische Ober­verwaltungs­gericht hat den Bescheid des Landkreises Celle über die Abgabe des etwa 43-jährigen männlichen Schimpansen namens "Robby" an eine für die Resozialisierung von Schimpansen spezialisierte Haltungseinrichtung aufgehoben.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Zirkusbetreiber und zugleich Eigentümer und Halter des Schimpansen "Robby". Der Schimpanse wurde in einem deutschen Zoo geboren, sehr früh von seinen Artgenossen getrennt und lebt spätestens seit seinem 5. Lebensjahr im Zirkusbetrieb des Klägers. Mit Bescheid vom 30. September 2015 gab der Landkreis dem Kläger auf, "Robby" in eine für die Resozialisierung von Schimpansen spezialisierte Haltungseinrichtung abzugeben und ordnete die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an.

VG erklärt Bescheid des Landkreises für rechtmäßig

Dagegen hatte der Kläger vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg Klage erhoben und einen Eilantrag gestellt. Mit Beschluss vom 3. Dezember 2015 entschied das Verwaltungsgericht im Eilverfahren, dass "Robby" bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage in dem Zirkus bleiben darf. Zur weiteren Aufklärung holte das Verwaltungsgericht ein schriftliches Sachverständigengutachten ein und wies die Klage mit Urteil vom 27. April 2017 (Az.: 6 A 461/15) ab, weil der Bescheid des Landkreises Celle rechtmäßig sei.

Schimpanse könnte auch nach erfolgreicher Resozialisierung wahrscheinlich nicht artgerecht in Schimpansengruppe gehalten werden

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht änderte dieses Urteil im Berufungsverfahren und gab der Klage des Klägers gegen die Abgabeanordnung statt. Zwar gehe das Gericht wie das Verwaltungsgericht davon aus, dass "Robby" wegen der nicht artgerechten Einzelhaltung eine schwerwiegende Verhaltensstörung aufweist, weil ihm der soziale Kontakt zu anderen Schimpansen fehlt. Die Anordnung sei aber ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig. Der Beklagte habe bei der ihm zustehenden Ermessensentscheidung nicht alle betroffenen Belange berücksichtigt und wesentliche Gesichtspunkte falsch gewichtet. Dazu gehöre, dass "Robby" auch nach einer erfolgreichen Resozialisierung in einer spezialisierten Haltungseinrichtung dort sehr wahrscheinlich nur zu zweit oder zu dritt und jedenfalls nicht artgerecht in einer Schimpansengruppe gehalten werden könne. Zudem habe der Beklagte die mit der Abgabe an eine solche Einrichtung verbundenen Risiken nicht richtig und umfassend eingeschätzt. Die Resozialisierung in der Einrichtung könne sich über einen Zeitraum von bis zu dreieinhalb Jahren hinziehen. "Robby" sei aber bereits 43 Jahre alt. Nur wenige der in Zoos weltweit erfassten männlichen Schimpansen seien älter. Weiter sei nicht geklärt, ob "Robby" an einer verstärkt bei großen Menschenaffen auftretenden Herzerkrankung leide.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2018
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Tierschutzrecht | Tierrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Affe | artgerechte Haltung von Tieren | Resozialisierung | Zirkus

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26667 Dokument-Nr. 26667

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26667

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (2)

 
 
Bekloppter schrieb am 12.11.2018

Da liest man viel von verwahrlosten oder gar zu Tode gekommenden Kindern innerhalb sozial nicht ganz stabiler Familien und dem damit verbundenen Totalversagen der so genannten "Jugendämter" - hier hingegen kümmert man sich liebevoll darum, einen Affen aus einem Umfeld zu reißen, welches diesen hat älter werden lassen als durchschnittlich zu erwarten.

Was für eine verrückte Welt.

Pebe antwortete am 13.11.2018

Ich möchte mich dem Bekloppten auf jeden Fall anschließen!

Das ist unser System keiner hat noch Zeit sich diese bei seiner Arbeit und noch schlimmer für seine Familie zu nehmen.

Und warum? GELD, fast jeder braucht es um zu überleben aber ganz wenige brauchen es um ihre Gier nach noch mehr Geld (Kapital=MACHT) zu befriedigen. Und dabei bleiben viele in der heutigen Zeit ob Mensch,Tier oder Umwelt auf der Strecke.

Und wer könnte und sollte das ändern? WIR!!!

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?