Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30.01.2020
- 2 ME 622/19 -
Region Hannover muss Beförderungskosten für Schulbesuch in benachbartem Landkreis in begrenztem Umfang übernehmen
Schüler hat Anspruch auf Ersattung der Kosten für Zeitkarte im Personennahverkehr
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Eilbeschluss entschieden, dass die Region Hannover verpflichtet ist, die Kosten der Schülerbeförderung in begrenztem Umfang auch dann zu übernehmen, wenn die nächstgelegene Schule der gewählten Schulform nicht im Regionsgebiet, sondern in einem benachbarten Landkreis liegt.
Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Schülerin, die mit ihren Eltern in einer Gemeinde am Rand der Region Hannover wohnt, besucht die ca. 7 km vom Wohnort entfernte, räumlich am nächsten gelegene Realschule, die jedoch in einem benachbarten Landkreis liegt. Die nächstgelegene Realschule im Bereich der Region Hannover befindet sich dagegen ca. 26 km vom Wohnort entfernt. Auf einen entsprechenden Antrag der Schülerin und ihrer Eltern gab die Region Hannover an, die Beförderung zu dieser in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Realschule sicherzustellen. Eine Beförderung oder Kostenerstattung zu der nächstgelegenen, im benachbarten Landkreis befindlichen Schule lehnte sie ab.
Vor dem Verwaltungsgericht Hannover blieben die Antragsteller mit ihrem auf eine Taxibeförderung zu der nächstgelegenen Schule gerichteten Begehren ohne Erfolg.
OVG verneint Anspruch auf Einrichtung einer Schulbuslinie oder Beförderung per Taxi und bejaht Kostenübernahme für Zeitkarte im ÖPNV
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Ergebnis. Die Schülerin habe nicht den von ihr geltend gemachten Anspruch auf Einrichtung einer
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2020
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online (pm/kg)
- Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 12.07.2019
[Aktenzeichen: 6 B 3156/19]
- Grundschüler an einer Freien Waldorfschule hat keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 13.06.2018
[Aktenzeichen: 4 K 123/18.KO]) - Stadt Koblenz zur Übernahme von Schülerbeförderungskosten verpflichtet
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 18.08.2016
[Aktenzeichen: 4 K 51/16.KO und 4 K 52/16.KO]) - Kein Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten wegen Besuches eines Gymnasiums mit bilingualem Schwerpunkt
(Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 03.08.2016
[Aktenzeichen: 1 ZKO 288/16])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28376
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28376
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.