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Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 27.04.2007
- 3 Ss OWi 452/07 -
Keine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons während der Autofahrt bei bloßem In-der-Hand-halten des Handys
Benutzung setzt Inanspruchnahme einer der Funktionstasten voraus
Wer während der Autofahrt lediglich sein Handy in der Hand hält, begeht keine Ordnungswidrigkeit wegen einer verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons während der Autofahrt im Sinne des § 23 Abs. 1 a) StVO. Denn eine Benutzung liegt nur vor, wenn zumindest eine der Funktionstasten des Mobiltelefons in Anspruch genommen wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verurteilte ein Amtsgericht einen
Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons lag nicht vor
Das Oberlandesgericht Bamberg entschied zu Gunsten des Autofahrers. Dieser habe sich nicht wegen einer verbotswidrigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2014
Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (vt/rb)
- Handy im Auto: Halten und Umlagern ist erlaubt
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2006
[Aktenzeichen: IV-2 Ss OWi 134/06-70/06 III]) - Handyverbot am Steuer: Aufnahme des Handys zur Ablage an einem anderen Ort begründet keine Ordnungswidrigkeit
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 23.08.2005
[Aktenzeichen: 83 Ss-OWi 19/05])
Jahrgang: 2007, Seite: 395 DAR 2007, 395
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Dokument-Nr. 18263
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