Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2014
- 2 A 10506/14.OVG -
Keine Vollkostenübernahme für Schülerbeförderung zu Freier Waldorfschule
Gesetzliche Begrenzung der Kostenübernahme im Privatschulgesetz ist verfassungsgemäß
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Stadt Trier nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Schülerbeförderung zu einer Freien Waldorfschule in voller Höhe zu erstatten. Die gesetzliche Kostenübernahmepflicht ist auf den Weg bis zur nächsten öffentlichen Schule begrenzt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die im Eifelkreis Bitburg-Prüm wohnhafte Klägerin begehrte die vollständige Übernahme von
Klägerin hält gesetzliche Regelung für verfassungswidrig
Dagegen mache die Klägerin geltend, die Beklagte habe zur Ermittlung des Eigenanteils auf die Integrierte Gesamtschule in Trier als der nächstgelegenen öffentlichen Schule abstellen müssen. § 33 Abs. 2 Satz 1 PrivSchG verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, weil zum Nachteil der Waldorfschüler auf jede nächstgelegene öffentliche Schule unabhängig von der Schulart abgestellt werden könne. Die Sekundarstufe I der Integrierten Gesamtschule sei aber die der Freien
Staat muss nicht für kostenlose Beförderung der Schüler auf dem Schulweg sorgen
Das Verwaltungsgericht Trier wies die Klage ab und ließ die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zu. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil und wies die Berufung zurück. Das Oberverwaltungsgericht betonte insbesondere, dass sich dem geltenden Verfassungsrecht kein Gebot des Inhalts entnehmen lasse, dass der Staat für die kostenlose Beförderung der
Gesetzgeber ist im Hinblick auf den Schulweg nicht zur Gleichbehandlung von Schülern öffentlicher und privater Schulen verpflichtet
Der Gesetzgeber sei aus verfassungsrechtlicher Sicht auch nicht gehalten,
Gesetzliche Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten darf aus fiskalischen Gründen begrenzt werden
Auch für den Fall, dass die gesetzlichen Regelungen über die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.01.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- Verfassungsbeschwerde gegen Regelung der Schülerbeförderungskosten für die Freien Waldorfschulen erfolglos
(Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.12.2013
[Aktenzeichen: VGH B 23/13]) - Eingeschränkte Verpflichtung der Kommunen zur Schülerbeförderung bei Privatschulen (hier: Waldorfschule)
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.02.2005
[Aktenzeichen: 2 A 11888/04.OVG])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20400
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20400
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.