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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.01.2012
- 6 B 11340/11.OVG -
Fahrlehrererlaubnis von spielsüchtigem Fahrlehrer darf widerrufen werden
Vertrauen in ordnungsgemäße Ausübung des Fahrlehrerberufs nicht mehr gegeben
Die Fahrlehrererlaubnis eines im Angestelltenverhältnis tätigen Fahrlehrers kann wegen Unzuverlässigkeit widerrufen werden, wenn er Gelder von Fahrschülern nicht an seinen Arbeitgeber weiterleitet. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls ist ein im Angestelltenverhältnis tätiger
Fahrlehrer fehlt es durch eigenes Verhalten an erforderlicher Zuverlässigkeit für Ausübung des Fahrlehrerberufs
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 12871
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