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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 25.10.2011
- 3 L 995/11.MZ -
VG Mainz: Spielsüchtigem Fahrlehrer darf Fahrlehrererlaubnis entzogen werden
Geld für Unterrichtsstunden der Fahrschüler mehrfach nicht an Fahrschulinhaber weitergeleitet
Einem im Angestelltenverhältnis tätigen Fahrlehrer darf die Fahrlehrererlaubnis wegen Unzuverlässigkeit rechtmäßig entzogen werden, wenn der Fahrlehrer aufgrund seiner Spielsucht mehrfach Gelder der Fahrschüler nicht an den Fahrschulinhaber weitergeleitet hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz hervor.
Der an Glücksspielsucht leidende Antragstelle des zugrunde liegenden Streitfalls hatte in 85 Fällen Bargeld, das ihm Fahrschüler zur Bezahlung des Fahrschulunterrichts ausgehändigt haben, nicht an den Fahrschulinhaber weitergeleitet. Dabei ging es um Beträge zwischen 50 Euro und 405 Euro und in der Summe um 17.035 Euro.
Fahrlehrer wendet sich gegen Sofortvollzugs des Widerrufs seiner Fahrlehrererlaubnis
Nachdem die Stadt Mainz unter Anordnung des Sofortvollzugs den Widerruf seiner
Fahrlehrer verletzt durch eigenes Verhalten Vertrauen in eigene Person in schwerwiegender Weise
Die Richter dVerwaltungsgerichts lehnten den Antrag jedoch ab, da der Widerruf offensichtlich rechtens sei. Der Antragsteller habe sich mit Blick auf den Fahrlehrerberuf als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
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Dokument-Nr. 12569
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