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Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 26.03.2010
- S 19 (7) VG 356/08 -
In Deutschland geduldeter Ausländer hat Anspruch auf Opferentschädigung
Ausgesetzte Abschiebung ist als rechtmäßiger Aufenthalt im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes zu werten
Ein rechtskräftig zur Ausreise verpflichteter Ausländer kann Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz beanspruchen, wenn er Opfer einer Gewalttat wird. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Im zugrunde liegenden Fall wurde der
Der Kläger wurde am 31. März 2007 in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Hamm durch einen Mitbewohner mit Messerstichen verletzt.
Landschaftsverband lehnt Opferentschädigung nach Messerattake in Asylbewerberunterkunft ab
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster lehnte die Gewährung von
Zuwanderungsrecht bezieht geduldete Ausländer in Schutzbereich des Opferentschädigungsgesetzes mit ein
Das Sozialgericht Dortmund verurteilte den Landschaftsverband Westfalen-Lippe, dem Kläger wegen der Folgen der Gewalttat Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz zu gewähren. Der Gesetzgeber habe mit dem neuen Zuwanderungsrecht zum 1. Januar 2005 geduldete
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.05.2010
Quelle: ra-online, SG Dortmund
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Dokument-Nr. 9685
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