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Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 23.11.2012
- S 18 AL 5990/12 ER -
Pflicht zu Vermittlungsbemühungen trotz laufendem Kündigungsschutzverfahren
Bundesagentur für Arbeit hat Arbeitslosengeldbewilligung zu Recht aufgehoben
Auch wer sich gegen eine durch seinen Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung zur Wehr setzt, muss sich den Vermittlungsbemühungen der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung stellen, wenn er bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Kündigung Arbeitslosengeld erhalten möchte. Fehlt es an der subjektiven Verfügbarkeit, fehlt es für einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz schon am Rechtsschutzbedürfnis, da dem Antragsteller ein einfacherer Weg zur Verfügung steht, um von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld zu erhalten, denn er muss dieser lediglich seine Verfügbarkeit mitteilen. Für Zeiträume, die vor dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz liegen, fehlt es in der Regel an einer Eilbedürftigkeit und damit einem Anordnungsgrund. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall war dem Antragsteller vom
Arbeitslosengeldbewilligung aufgrund angeblich fehlender Bemühungen des Antragstellers aufgehoben
Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens gegen den vorläufigen Bewilligungsbescheid zeigte sich der Antragsteller verwundert über einen durch die
Antragsteller macht Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Gewährung von Arbeitslosengeld ab Juni 2012 geltend
Mit dem im November 2012 gestellten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz begehrte der Antragsteller die Verpflichtung der
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers
Das Gericht hat den Antrag abgelehnt. Der Antragsteller könne auf einfachste Weise die Gewährung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2013
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
- Hartz IV: Kürzung von Leistungen nur bei mit Absicht herbei geführter Kündigung zulässig
(Sozialgericht Mainz, Hinweisverfügung
[Aktenzeichen: S 15 AS 438/13 ER]) - Aufhebungsvertrag und Transfergesellschaft: Keine Sperrzeit bei möglicher rechtmäßiger Kündigung durch Arbeitgeber
(Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.02.2013
[Aktenzeichen: L 9 AL 42/10]) - Sperrzeit wegen Auflösungsvertrag und selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit zulässig
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 22.06.2012
[Aktenzeichen: L 7 AL 186/11])
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Dokument-Nr. 16463
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