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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vermittlungsvorschlag“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.01.2019
- L 9 AL 50/18 -

Berufsferne rechtfertigt geringeres Arbeitslosengeld

Vermittlungs­bemühungen der Bundesagentur für Arbeit dürfen sich in erster Linie auf ungelernte Tätigkeiten richten

Liegen zwischen der Aufgabe der Tätigkeit im Ausbildungsberuf und der Arbeitslosigkeit neun Jahre, richten sich die Vermittlungs­bemühungen der Bundesagentur für Arbeit in erster Linie auf ungelernte Tätigkeiten. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen und korrigierte damit ein Urteil des Sozialgerichtes Gelsenkirchen zur sogenannten Fiktiveinstufung nach § 152 SGB III.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens absolvierte eine Ausbildung zum Informatikkaufmann und arbeitete anschließend bis Mitte 2006 etwa zwei Jahre in diesem Beruf. In der Folgezeit war er krankheitsbedingt nicht mehr berufstätig und bezog abwechselnd Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld und Krankengeld. Auf seinen Mitte 2015 gestellten Antrag hin gewährte ihm die Beklagte Arbeitslosengeld und ermittelte dessen Höhe anhand eines fiktiven Arbeitsentgeltes, da der Kläger in den letzten zwei Jahren vor der erneuten Arbeitslosigkeit nicht mindestens 150 Tage versicherungspflichtig beschäftigt gewesen war. In der Annahme fehlender aktueller... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 28.11.2017
- S 21 AL 6887/16 -

Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt auch gemäß Nahtlosigkeits­regelung subjektive Verfügbarkeit des Arbeitslosen voraus

Leistungsgeminderte Person muss sich im Rahmen des gesundheitlichen Leistungsvermögens Vermittlungs­bemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stellen

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass auch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der sogenannten Nahtlosigkeits­regelung gemäß § 145 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) eine subjektive Verfügbarkeit des Arbeitslosen voraussetzt. § 145 Abs. 1 Satz 1 SGB III fingiert nur die objektive, nicht die subjektive Verfügbarkeit. Die leistungsgeminderte Person muss sich im Rahmen ihres gesundheitlichen Leistungsvermögens den Vermittlungs­bemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stellen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger beantragte im Dezember 2015 bei der Beklagten Arbeitslosengeld (ALG) und teilte hierbei mit, dass er aufgrund von Depressionen in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt sei. Ein daraufhin von der Beklagten eingeholtes Gutachten ergab ein vollschichtiges Leistungsvermögen des Klägers auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, weshalb die... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 31.01.2013
- S 5 AL 3966/12 -

Agentur für Arbeit lehnt Gründungszuschuss aufgrund Vermittlungsvorrangs ab

Vermittlung in Ausbildung und Arbeit hat Vorrang vor den Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit

Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Agentur für Arbeit im Rahmen der Ermessensentscheidung über einen Anspruch auf Gründungszuschuss nach § 93 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) den Anspruch unter Bezugnahme auf den Vermittlungsvorrang (§ 4 SGB III) ablehnt, sofern nachvollziehbar dargelegt wird, dass auf dem Arbeitsmarkt verfügbare Stellen vorhanden sind.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger, ein Friseurmeister, beantragte bei der Agentur für Arbeit für die Eröffnung eines Friseursalons die Gewährung eines Gründungszuschusses. Dies lehnte die Beklagte ab. Zur Begründung stützte sie sich auf den in § 4 Abs. 2 SGB III vorgeschriebenen Vermittlungsvorrang und legte durch Vorlage im örtlichen Bereich der... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 23.11.2012
- S 18 AL 5990/12 ER -

Pflicht zu Vermittlungsbemühungen trotz laufendem Kündigungsschutzverfahren

Bundesagentur für Arbeit hat Arbeitslosengeldbewilligung zu Recht aufgehoben

Auch wer sich gegen eine durch seinen Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung zur Wehr setzt, muss sich den Vermittlungsbemühungen der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung stellen, wenn er bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Kündigung Arbeitslosengeld erhalten möchte. Fehlt es an der subjektiven Verfügbarkeit, fehlt es für einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz schon am Rechtsschutzbedürfnis, da dem Antragsteller ein einfacherer Weg zur Verfügung steht, um von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld zu erhalten, denn er muss dieser lediglich seine Verfügbarkeit mitteilen. Für Zeiträume, die vor dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz liegen, fehlt es in der Regel an einer Eilbedürftigkeit und damit einem Anordnungsgrund. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall war dem Antragsteller vom Arbeitgeber fristlos, hilfsweise fristgerecht gekündigt worden. Dagegen wandte er sich mit einer Kündigungsschutzklage an das Arbeitsgericht. Bei der Bundesagentur für Arbeit beantragte er Arbeitslosengeld. Diese gewährte ihm zunächst vorläufig Arbeitslosengeld, setzte den Leistungsbetrag für die ersten zwölf Wochen jedoch auf... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Gießen, Urteil vom 14.01.2013
- S 29 AS 676/11 -

Hartz IV: Vermittlungsvorschlag muss Rechtsfolgenbelehrung enthalten

Tatsächliche Übersendung von Rechtsfolgenbelehrung muss bei Zweifeln vom Jobcenter nachgewiesen werden

Übersendet das Jobcenter einem Hartz-IV-Empfänger einen Vermittlungsvorschlag, so muss diesem auch eine Rechtsfolgenbelehrung beigefügt werden. Liegt diese nicht an, so ist das Jobcenter nicht dazu berechtigt, die Regelleistung für drei Monate zu kürzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Gießen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall war der Kläger vom Jobcenter, hier die Beklagte, aufgefordert worden, sich bei einer Firma zu bewerben. Die Firma teilte dann der Beklagten mit, eine Bewerbung sei nicht erfolgt. Daraufhin kürzte die Beklagte die Hartz-IV-Leistungen für drei Monate um 30 %. Er erhielt so insgesamt 290,70 Euro weniger.Das Gesetz sieht in einem solchen... Lesen Sie mehr