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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 03.04.2023
- 7 U 177/22 -
Schwarz-grüne Fischernetzmarkierung stellt kein übliches und geeignetes Ersatzseezeichen dar
Strandung einer Segeljacht wegen fehlerhafter Fahrrinnenmarkierung
Eine schwarz-grüne Fischernetzmarkierung stellt kein übliches und geeignetes Ersatzseezeichen dar. Wird es vorübergehend als Fahrrinnenmarkierung eingesetzt und strandet deshalb eine Segeljacht, begründet dies eine Schadensersatzhaftung. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Zufahrt zu einem Hafen in Schleswig-Holstein wurde wegen diverser
Landgericht gab Schadensersatzklage statt
Das Landgericht Lübeck gab der Schadensersatzklage statt. Es bestehe eine
Oberlandesgericht bejaht ebenfalls Schadensersatzanspruch
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Die Beklagte hafte zu 2/3 für die Unfallfolgen. Beide Havarien haben gezeigt, dass der ersatzweise platzierte Wimpel zur Kennzeichnung der Fahrrinne offenbar vollkommen ungeeignet gewesen sei und eine erhebliche Gefährdung des Schiffsverkehrs ausgelöst habe. Die provisorische Netzmarkierung habe kein übliches Seezeichen dargestellt. Es handele sich um eine bloße
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2023
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Lübeck, Urteil
[Aktenzeichen: 10 O 173/18]
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Dokument-Nr. 32897
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