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Amtsgericht Tettnang, Urteil vom 19.03.2010
- 4 C 1304/09 -
Waschmaschine darf in die Wohnung
Zwang zur Gemeinschaftswaschküche unrechtmäßig
Mieter dürfen in der Wohnung eine Waschmaschine aufstellen. Dies gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch, solange die Ab- und Zuläufe ausreichend gegen Wasserauslaufen gesichert sind, entschied das Amtsgericht Tettnang.
Im zugrunde liegenden Fall stritt sich eine 100 Prozent schwer behinderte
Fachmann installierte Waschmaschine - Vermieter verlangt Entfernung
Die
Richter: Mieterin wird durch Regelung unangemessen benachteiligt
Das Amtsgericht Tettnang gab der
Lärmbelästigung nicht zu befürchten
Schließlich werde einer unzumutbaren
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2010
Quelle: ra-online (pt)
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Jahrgang: 2010, Seite: 221 IMR 2010, 221
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Dokument-Nr. 10160
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