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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2010
- 1 S 338/10 -
VGH: Mitnahme auf das Polizeirevier zur Personenfeststellung trotz Personalausweis rechtswidrig
Festhalten auf Polizeirevier bei bereits festgestellter Identität stellt Eingriff in persönliche Freiheit dar
Wenn sich ein Bürger mit gültigen Personalausweis ausweisen kann und an dessen Echtheit keine konkreten Zweifel bestehen, dann darf die Polizei diesen nicht zum Zweck der Personenfeststellung auf das Polizeirevier mitnehmen und dort für die Dauer der Überprüfung der Personalien festhalten. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Mit diesem Urteil hat das Gericht der Berufung einer Freiburger Stadträtin gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg, das die Mitnahme auf das Polizeirevier zum Zweck der Personenfeststellung für rechtmäßig erklärt hatte, teilweise stattgegeben.
Klägerin als potenzielle Störerin angesehen
Zur Begründung hat der Senat im Wesentlichen ausgeführt, die
Festhalten auf Polizeirevier war rechtwidrig
Die so genannte Sistierung der Klägerin, d.h. ihre Mitnahme auf das Polizeirevier und das Festhalten dort, sei jedoch rechtswidrig gewesen. Die das Recht auf Freiheit der Person einschränkende Sistierung sei nur zulässig, wenn die Identität sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden könne. Der mit der Sistierung verbundene Eingriff in die persönliche Freiheit dürfe nur erfolgen, wenn dies zur Feststellung der Identität unerlässlich sei. Hier folge die Rechtswidrigkeit der Sistierung schon daraus, dass die Personenfeststellung bereits am Ort des Geschehens erfolgt sei. Die Klägerin habe den Polizeibeamten ihren gültigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 10729
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