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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.11.2010
- L 5 KR 23/10 -
"Tafelkamera": Sehbehinderte Schülerin hat Anspruch auf Zweitkamera
Krankenkasse muss im Rahmen der Eingliederungshilfe Kamera zur Erleichterung des Unterrichts zur Verfügung stellen
Ein Sehbehinderter hat im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII Anspruch auf Versorgung mit einer Zweitkamera für ein Bildschirmlesegerät (Tafelkamera), wenn diese erforderlich und geeignet ist, ihm den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen oder zu erleichtern. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist
Schülerin hat Anspruch auf Versorgung mit Zweitkamera für Bildschirmlesegerät
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass ein sehbehinderter Mensch im Rahmen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.12.2010
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 10793
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