Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Detmold, Urteil vom 11.01.2011
- S 21 AS 926/10 -
SG Detmold: Grundsicherungsträger muss Kosten für die Beschaffung einer Gleitsichtbrille übernehmen
Gleitsichtbrille stellt Sonderbedarf nach dem SGB II dar
Die Kosten für die Beschaffung einer Gleitsichtbrille eines Beziehers von Leistungen nach dem SGB II sind als unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger Mehrbedarf vom zuständigen Grundsicherungsträger zu übernehmen. Dies entschied das Sozialgericht Detmold.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls bezieht Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Im Februar 2010 beantragte der Kläger die Übernahme der Kosten für eine neue
Daraufhin klagte der Mann und gab an, dass er ohne eine neue
Grundsicherungsträger muss Gleitsichtbrille bezahlen
Das Sozialgericht Detmold gab dem Mann Recht. Die Kosten für die Beschaffung einer
Grundsicherungsträger darf Kosten für Anschaffung der Sehhilfe nicht wegen anderem erheblichen gesundheitlichen Bedarfs bei Regelleistung einsparen
Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte atypische Bedarfslage erklärt sich hier aus der besonderen Lebenssituation des an Diabetes mellitus erkrankten Leistungsempfängers. Dieser kann sein durch das Grundgesetz garantiertes Existenzminimum durch die pauschaliert erbrachten Leistungen nach dem SGB II nicht mehr sicherstellen. Er kann insbesondere die Kosten für die Anschaffung der Sehhilfe wegen des bereits gesundheitsbedingt erheblichen Bedarfs nicht aus der Regelleistung an oder einsparen. Betrachtet man den atypischen Bedarf nur nach Gegenständen getrennt, so könnte es sein, dass überhaupt kein
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2011
Quelle: Sozialgericht Detmold/ra-online
- Kostenerstattung für Gleitsichtbrille nur bei ausschließlicher Nutzung zur Teilhabe am Arbeitsleben möglich
(Sozialgericht Dortmund, Gerichtsbescheid vom 13.07.2010
[Aktenzeichen: S 26 R 309/09]) - Hartz IV-Empfänger hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Gleitsichtbrille
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.12.2008
[Aktenzeichen: L 5 B 422/08 AS])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11444
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11444
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.