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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.04.2011
- 3-11 O 83/10 -
Klage der Deutschen Bahn gegen „Dein Bus“ abgewiesen
Geschäftsmodell der Yourbus GmbH durch Erlaubnis zur Durchführung von Gelegenheitsverkehr behördlich genehmigt und nicht wettbewebswidrig
Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Klage der DB Fernverkehr AG gegen die Yourbus GmbH abgewiesen, mit der die Deutsche Bahn Busreisen der Yourbus GmbH zwischen deutschen Städten, insbesondere für die Strecke Frankfurt am Main – Köln untersagen lassen wollte.
Im zugrunde liegenden Streitfall verlangte die DB Fernverkehr AG von der Yourbus GmbH es zu unterlassen, ohne
Landgericht verneint wettbewerbswidriges Verhalten der Yourbus GmbH
Die Klage blieb vor dem Landgericht Frankfurt jedoch erfolglos. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Beklagte sich nicht
Gericht sieht sich an Entscheidung der Frage, ob tatsächliche Tätigkeit der Yourbus GmbH durch erteilte Genehmigung ist, gehindert
Auch hinsichtlich der Frage, ob die von der Beklagten durchgeführte Tätigkeit nicht mehr von der erteilten
Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2011
Quelle: Landgericht Frankfurt/ra-online
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Dokument-Nr. 11526
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