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Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.07.2004
2 Ca 254/04 -

Verhaltensbedingte Kündigung: Mitarbeiterin arbeitete zu langsam

Wer am Arbeitsplatz trödelt, kann gekündigt werden

Wer zu langsam arbeitet, muss mit der Kündigung rechnen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.

In dem vom Arbeitsgericht Frankfurt entschiedenen Fall hatte eine Architektin nach 96 Tagen ein Baugutachten noch immer nicht erstellt. Ihr Vorgesetzter war der Ansicht, dass dies in 40 Tagen möglich gewesen wäre. Die Architektin wurde mehrfach abgemahnt und schließlich gekündigt.

Das Gericht bestätigte die Kündigung und führte aus: Wenn ein Arbeitnehmer für eine Aufgabe mehr als doppelt so lang benötigt, wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer, sei keine angemessene Ausschöpfung seiner Fähigkeiten mehr gegeben. Eine leistungsbedingte Kündigung sei dann gerechtfertigt.

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Quelle: Bericht der ra-online Redaktion

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