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Bundesfinanzhof, Urteil vom 04.05.2011
- XI R 44/08 -
BFH: Operninszenierung unterliegt allgemeinem Steuersatz
Inszenierung einer Oper weder nach Umsatzsteuergesetz noch nach Unionsrecht steuerbefreit
Die Inszenierung einer Oper durch einen selbständig tätigen Regisseur gegen Honorar ist weder nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) noch nach Unionsrecht steuerbefreit und unterliegt dem Regelsteuersatz. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Gemäß § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG sind Umsätze der
Finanzamt unterwirft Inszenierung der Oper allgemeinem Umsatzsteuersatz
Im Streitfall erhielt ein selbständig tätiger Regisseur für die Inszenierung einer
Bescheinigung über Erfüllung gleicher kultureller Aufgaben bewirkt keine Steuerbefreiung
Der Bundesfinanzhof entschied, dass § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG im Einklang mit dem Unionsrecht stehe. Allein die Bescheinigung über die Erfüllung gleicher kultureller Aufgaben bewirke die
Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes unionsrechtlich nicht zwingend
Die Inszenierung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2011
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 11880
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