Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.04.2011
- X R 54/09 sowie X R 19/09 und X R 33/09 -
BFH: Erwerbsminderungsrenten aus gesetzlicher Rentenversicherung sind wie Altersrenten zu besteuern
Entscheidender Unterschied zu Altersrenten aus gesetzlicher Rentenversicherung nicht gegeben
Auch die Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht mit dem - gewöhnlich niedrigeren - Ertragsanteil, sondern mit dem so genannten Besteuerungsanteil zu besteuern. Diese Besteuerung beruht auf der Neuregelung der steuerlichen Behandlung der Alterseinkünfte durch das Alterseinkünftegesetz im Jahr 2004. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Der Bundesfinanzhof hatte bereits 2009 und 2010 die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes in Bezug auf die Altersrenten grundsätzlich bejaht. Nun hat er entschieden, dass die Neuregelung auch in Bezug auf die Erwerbsminderungsrenten nicht gegen die Verfassung verstoße.
Erwerbsminderungsrente aus dem Jahr 2005 ist mit Besteuerungsanteil von 50 % der Besteuerung unterworfen
In dem Streitfall X R 54/09 hatte die Klägerin im Jahr 2005 eine
BFH erklärt Steuermehrbelastung der Klägerin für gerechtfertigt
Die durch die Neuregelung des § 22 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes eingetretene Steuermehrbelastung der Klägerin sah der Bundesfinanzhof als durch den grundlegenden Systemwechsel der Rentenbesteuerung, der durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden war, gerechtfertigt an. Es bestehe kein entscheidender Unterschied zu den Altersrenten aus der gesetzlichen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2011
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12038
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12038
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.