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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.10.2011
- 6 U 40/11 -
Nutella-Etikett irreführend: Etikett gaukelt hohen Vitamingehalt und wenig Fettgehalt vor
Unterschiedliche Grundmengen als Vergleichsmaßstab sind irreführend
Die Vitamin- und Nährwertangaben sind auf dem Nutella-Glas so gestaltet, dass sie Verbraucher in die Irre führen können. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die Ferrero Deutschland GmbH. Das Unternehmen hatte den Prozentsatz der empfohlenen Tagesmenge bei Fett und Vitaminen anhand unterschiedlicher Grundmengen berechnet. Dadurch entstand der Eindruck, der Vitaminanteil sei besonders hoch.
Konkret war der Prozentsatz der empfohlenen Tagesmenge von Nährstoffen (zum Beispiel Fett und Kohlenhydrate) anhand einer Portion von 15 Gramm, der von Vitaminen dagegen im Bezug auf 100 Gramm errechnet worden. Das Ergebnis: Die Angaben für Vitamine lagen bei 30 und 78 Prozent, bei Kohlenhydraten und Fett dagegen bei 3 und 7 Prozent.
Falscher Schluss: Nutella enthält wenig Fett und Kohlenhydrate aber mehr Vitamine
Nach Auffassung des vzbv konnten
OLG: Unterschiedliche Bezugsgrößen werden in der Kaufsituation übersehen
Dieser Auffassung schloss sich das Oberlandesgericht in zweiter Instanz an. Die Richter urteilten, Vitamin- und Nährwertangaben müssten so dargestellt werden, dass sie in der typischen Kaufsituation richtig verstanden werden. Im Geschäft würden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2011
Quelle: ra-online, Verbraucherzentrale, Oberlandesgericht Frankfurt/Main (pm/pt)
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Jahrgang: 2012, Seite: 423 MDR 2012, 423
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Dokument-Nr. 12583
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