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Amtsgericht Münster, Urteil vom 07.03.1984
- 6 C 218/81 -
Keine Mietminderung: Heizungsventil muss zum Erreichen einer angemessenen Raumtemperatur voll aufgedreht werden
Zum Erreichen der notwendigen Raumtemperatur kann es notwendig sein, die Thermostatventile vollständig zu öffnen
Wenn zur Erreichung der notwendigen Raumtemperatur das Heizungsventil voll aufgedreht werden muss, besteht darin kein Mietmangel. Dass die Heizung nicht über die benötigte Temperatur hinaus heizt zeigt im Gegenteil, wie genau und kostensparend die Heizkurve ermittelt ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Münster hervor.
Im vorliegenden Fall behielt eine
Kein Mietmangel, da notwendige Raumtemperatur erreicht wird
Das Gericht bestätigte den Anspruch des Vermieters auf
Der Vermieter sei damit zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses im Hinblick auf die
Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1984 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Münster (vt/st)
Jahrgang: 1984, Seite: 198 WuM 1984, 198
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Dokument-Nr. 12643
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