Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 24.06.2010
- 113 C 7440/10 -
Wohnungseinbruch: Bei nicht eingereichter Stehlgutliste muss Versicherung keinen Schadensersatz leisten
Einreichen einer Stehlgutliste bei der Polizei gemäß Versicherungsbedingungen Pflicht
Reicht derjenige, der Ersatzansprüche aus einem behaupteten Einbruch bei seiner Versicherung geltend macht, nicht unverzüglich eine Stehlgutliste bei der Polizei ein, wird die Versicherung von ihrer Verpflichtung zur Leistung frei. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall fuhr Anfang August 2008 ein Berliner mit seiner Ehefrau und einem seiner Söhne in die Türkei in Urlaub, wo er bis zum November 2008 blieb. In der Zwischenzeit passte ein weiterer Sohn auf die
Polizei stellt Verfahren wegen nicht eingereichter Stehlgutliste ein
Mitte September 2008 stellte ein Nachbar fest, dass die Wohnungstür des Urlaubers aufgehebelt worden war und rief die
Wohnungseigentümer meldet Schaden der Versicherung und verlangt von dieser Schadensersatz
Der Wohnungseigentümer meldete im Dezember 2008 den
Versicherung verweigert Zahlung aufgrund nicht eingereichter Stehlgutliste
Dies lehnte die
Wohnungseigentümer hält Einreichen einer Stehlgutliste für überflüssig
Das Einreichen einer Stehlgutliste hätte doch nichts genützt, so der Berliner. Das Geld und der Schmuck seien nicht gekennzeichnet gewesen. Man hätte danach gar nicht suchen können.
Gericht verneint Anspruch auf Schadensersatz durch die Versicherung mangels eingereichter Stehlgutliste
Er erhob Klage vor dem Amtsgericht München. Der zuständige Richter wies die Klage jedoch ab. Der Kläger habe gegen seine Verpflichtung verstoßen, eine Stehlgutliste bei der
Auf Grund dieses massiven Verstoßes gegen seine vertraglichen Pflichten müsse die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2012
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12906
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12906
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.