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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 22.04.2010
- 7 Sa 1206/09 -
Busfahrtunternehmer darf unpünktlichen Fahrer kündigen
Ordentliche Kündigung ist nach wiederholt unpünktlichem Dienstantritt sozial gerechtfertigt
Einen Busfahrer treffen hinsichtlich der Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit beim Dienstantritt weitaus größere Pflichten als einen Arbeitnehmer in einer "normalen" Position, da die Einhaltung des Fahrplanes und damit das Ansehen des Busfahrunternehmens in der Öffentlichkeit maßgeblich vom Verhalten des Busfahrers abhängt. Somit ist eine Kündigung bei wiederholter Unpünktlichkeit gerechtfertigt. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln.
Im vorliegenden Fall wurde ein
Busfahrer sind verantwortlich für zuverlässige Erfüllung der Fahrpläne
Das Landesarbeitsgericht Köln erklärte die
Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses ist dem Unternehmen nicht zuzumuten
Aus diesem Grund sei das Fehlverhalten des Klägers grundsätzlich geeignet, eine ordentliche, fristgerechte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2012
Quelle: ra-online, Landesarbeitsgericht Köln (vt/st)
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Dokument-Nr. 12932
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