Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.01.2012
- BVerwG 3 C 1.11 -
Blaulicht auch für Mietfahrzeuge im Rettungsdiensteinsatz
Für Zulassung zur Nutzung eines Fahrzeugs mit Blaulicht muss nicht ausschließlich Rettungsdienst Halter des Wagens sein
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Ausstattung eines für den Notarzteinsatz vorgesehenen Fahrzeugs mit Blaulicht nicht nur dann erlaubt, wenn ein Rettungsdienst dessen Halter ist. Die Ausrüstung mit Blaulicht ist auch dann zulässig, wenn der Halter des Fahrzeugs ein Autovermieter ist, der es an Rettungsdienste vermietet.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls betreibt eine Autovermietung für Sonderfahrzeuge mit Hauptsitz in Hamburg und Nebensitz in Hannover. Er erhielt im Mai 2007 in Hamburg die Zulassung für einen Pkw, der mit einem Rundumblaulicht, blauen Frontblitzleuchten und Einsatzhorn ausgerüstet ist. Die Zulassung erfolgte als Selbstfahrervermietfahrzeug; eine Nutzung dürfe nur durch anerkannte Organisationen und Einrichtungen erfolgen.
Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagt
Der Kläger vermietete das Fahrzeug an Bundeswehrkrankenhäuser, insbesondere an das Bundeswehrkrankenhaus in Hamburg, das dort in den öffentlichen
Untersagung würde zu ungerechtfertigter Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit führen
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Revision des Klägers stattgegeben und die erstinstanzliche Entscheidung wiederhergestellt. Zwar legen der Wortlaut und die Entstehungsgeschichte der Norm die Annahme nahe, dass § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVZO die Zulassung von
§ 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVZO lautet wie folgt:
„Mit einer oder mehreren Kennleuchten für
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 22.12.2008
[Aktenzeichen: 15 K 3366/07] - Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 02.11.2010
[Aktenzeichen: 3 Bf 82/09]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12943
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12943
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.