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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 29.09.2011
- 8 U 542/11 -
Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten unzulässig
OLG Dresden rügt unangemessene und unzulässige Benachteiligung von Kunden
Die Klausel einer Sparkasse, von Privatkunden eine Bearbeitungsgebühr von 2 % für Privatkredite zu verlangen, benachteiligt die Kunden unangemessen und ist daher unzulässig. Dies entschied das Oberlandesgericht Dresden.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Verbraucherschutzorganisation eine
Streitgegenständliche Klausel stellt keine Bestimmung der Vergütung für zu erbringende Hauptleistung, sondern Preisnebenabrede dar
Das Oberlandesgericht Dresden wies die Berufung der
Hinweis:
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
- OLG Karlsruhe: Banken dürfen keine Bearbeitungsgebühr für Anschaffungsdarlehen erheben
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2011
[Aktenzeichen: 17 U 192/10]) - BGH: Bankklausel über Zahlung einer monatlichen Kontoführungsgebühr für Darlehenskonto unwirksam
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.06.2011
[Aktenzeichen: XI ZR 388/10]) - Extra-Gebühren für Pfändungsschutzkonto unzulässig
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.06.2012
[Aktenzeichen: 2 U 10/11])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 14114
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