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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 05.09.2012
- 7 U 15/12 -
Nicht ausreichender Warnhinweis auf Glättegefahr: Motorradfahrer stürzt beim Auffahren auf Fähre
Verkehrsbetriebe zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt
Einem Motorradfahrer steht nach einem Unfall ein erhöhtes Schmerzensgeld gegen ein Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs zu, weil dieses die Unfallursache wider besseres Wissen vor Gericht bestritten hat. Das beklagte Unternehmen, die Stadtverkehr Lübeck GmbH, ist zur Leistung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verpflichtet. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der klagende Motorradfahrer im März vergangenen Jahres die Priwallfähre über die Trave genutzt. Er folgte beim Auffahren auf die
Kläger gibt ungeeigneten Belag und Glätte als Unfallgrund an
Der Motorradfahrer trug vor Gericht vor, dass der neue Belag ungeeignet und bei
Benutzer der Fähre hätten vor höherer Glättegefahr gewarnt werden müssen
Die Verkehrsbetriebe haben dem Motorradfahrer die entstandenen Schäden zu ersetzen und ein Schmerzensgeld zu zahlen. Es steht fest, dass das frisch gestrichene Fahrdeck der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2012
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein/ra-online
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Dokument-Nr. 14176
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