Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 24.08.1998
- 20 C 4724/98 -
Bei Buchung einer Billigreise sind Leistungen der allereinfachsten Kategorie zu erwarten
Daher kein Mangel: Bahnlinie am Hotel, Notdurftverrichtung der Dorfbewohner in der freien Landschaft, Schlange unter dem Liegestuhl, Ratte im Treppenhaus, Kakerlaken in der Toilette und ein Drahtstück auf der Liegewiese
Bucht ein Reisender eine Billigreise, so kann er keinen gehobenen Standard erwarten. Eine Bahnlinie hinter dem Hotel, das Verrichten der Notdurft der Dorfbewohner in der freien Landschaft, eine Schlange unter dem Liegestuhl, eine Ratte im Treppenhaus, Kakerlaken in der Toilette und ein Drahtstück auf der Liegewiese stellen daher keinen Mangel dar. Ein fünftägiger Ausfall der Toilettenspülung und eine fehlende Beinfreiheit im Flugzeug berechtigen demgegenüber zu einer Reisepreisminderung. Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die beiden Kläger hatten nach einer 17tägigen All-inclusive-Reise für 1599 DM nach Sri Lanka Minderung des Reisepreises wegen
Zu erwartender Standard richtet sich wesentlich nach Reisepreis
Das Amtsgericht Nürnberg entschied überwiegend gegen die Kläger. Ein Anspruch auf Reisepreisrückzahlung wegen Minderung gemäß § 651 c Abs. 1 BGB habe nur wegen der defekten
Es führte zunächst aus, dass wesentlicher Maßstab für die Beurteilung sei, ob ein Reisemangel vorliege, welche Reiseart und -qualität geschuldet werde. Dabei sei der vereinbarte
Verlauf der Bahnlinie
Davon ausgehend stelle nach Ansicht des Amtsgerichts der Verlauf einer
Gleiches gelte für das anliegende Dorf. Werde ein Hotel nicht ausdrücklich als ruhig gebucht, so stellen die von einem anliegenden Dorf ausgehenden üblichen Lebensäußerungen der Bewohner keinen
Verrichtung der Notdurft im Freien
Weiterhin stellen die Verunreinigungen am Strand außerhalb des Hotelbereichs keinen
Schlange unter Liegestuhl
Nach Auffassung des Amtsgerichts bestehe hinsichtlich einer einzelnen Schlange unter einem Liegestuhl kein Minderungsrecht. Denn in einem tropischen Land könne zumindest im Außenbereich einer Hotelanlage nicht zuverlässig ausgeschlossen werden, dass eine Schlange dorthin gelange.
Drahtstück auf Liegewiese
Das Amtsgericht führte weiter aus, dass auch ein einzelnes
Ratte im Treppenhaus und Kakerlaken in der Toilette
Eine einzige Ratte im Treppenhaus des Hotels stelle nach Ansicht des Amtsgerichts in einem tropischen Billig-Hotel ebenso keinen Reisemangel dar, wie
Defekte Toilettenspülung und mangelnde Beinfreiheit
Demgegenüber sei der zeitweise Ausfall der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2012
Quelle: Amtsgericht Nürnberg, ra-online (zt/NJW-RR 1999, 567/rb)
Jahrgang: 1999, Seite: 567 NJW-RR 1999, 567
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14365
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14365
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.