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Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.07.1993
- III ZR 88/92 -
Winterdienst: Bei ungünstigen winterlichen Witterungsverhältnissen ist wiederholt zu streuen
Winterdienstpflichtige Stadt verletzte Amtspflicht
Kommt es infolge der winterlichen Witterungsverhältnisse zu andauernder Eisglätte, muss die winterdienstpflichtige Stadt wiederholt Streuen. Dies gilt jedenfalls für Flächen an denen ein starker Fußgängerverkehr vorherrscht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall kam eine Frau im Januar 1987 kurz nach 9 Uhr beim Aussteigen aus einem Bus infolge von
Stadt verletzte Amtspflicht
Der Bundesgerichtshof entschied gegen die
Strenge Anforderungen an die Streupflicht zum Schutz des Fußgängerverkehrs
Nach dem Straßenreinigungsgesetz von Rheinland-Pfalz müsse eine
Wiederholte Streupflicht bei andauernder Glättebildung
Aus Sicht der Bundesrichter müsse der Streupflichtige grundsätzlich das Streuen in angemessener Zeit wiederholen, wenn das Streumittel seine Wirkung verloren hat. Zwar dürfe bei nachhaltigem Dauerschneefall oder fortdauerndem eisbildenden Regen das Streuen unterbleiben, wenn es bei Einsatz aller vernünftigerweise in Betracht kommenden Mittel wirkungslos wäre. Dies bedeute aber nicht, dass er bei außergewöhnlichem Glätteverhältnissen regelmäßig von der
Zeitliche Folge des Streuens richtet sich nach Einzelfall
In welcher zeitlichen Folge das
Streupflichtiger muss notfalls Prioritäten setzen
Unerheblich sei nach Ansicht des BGH der Einwand der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 1994, Seite: 621 BWGZ 1994, 621 | Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR)
Jahrgang: 1993, Seite: 386 DAR 1993, 386 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1994, Seite: 673 MDR 1994, 673 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1993, Seite: 2802 NJW 1993, 2802 | Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ)
Jahrgang: 1993, Seite: 1228 NVwZ 1993, 1228 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 1993, Seite: 387 NZV 1993, 387 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 1993, Seite: 1106 VersR 1993, 1106
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Dokument-Nr. 14541
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