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Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom 31.03.1995
- 14 C 231/94 -
Mieterhöhung berechtigt zur Minderung trotz bisher hingenommener Mängel
Minderungsrecht entsteht mit der Mieterhöhung neu
Hat ein Mieter die Mängel einer Wohnung bisher anstandslos hingenommen, so lebt sein Recht zur Minderung dann wieder auf, wenn der Vermieter die Miete erhöht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Osnabrück hervor.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Vermieter einer Wohnung eine
Recht zur Mietminderung bestand
Das Amtsgericht Osnabrück entschied zu Gunsten des Mieters. Ihm habe ein Recht zur Minderung zugestanden. Die Wohnung sei mit Mängeln behaftet gewesen. Durch die
Minderungsrecht war nicht verwirkt
Der Umstand, dass der Mieter in der Vergangenheit die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2012
Quelle: Amtsgericht Osnabrück, ra-online (zt/NJW-RR 1995, 971/rb)
- Zugige Fenster sind bei Altbauten nicht unbedingt ein Mietmangel
(Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2005
[Aktenzeichen: 9 S 157/05]) - Miete kann bei Nässeschäden aufgrund undichter Fenster gemindert werden
(Landgericht Berlin, Urteil vom 18.03.1982
[Aktenzeichen: 61 S 437/81]) - Keine Minderung bei vorbehaltloser Weiterzahlung der Miete
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.08.2002
[Aktenzeichen: 2-11 S 79/02])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1995, Seite: 971 NJW-RR 1995, 971
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Dokument-Nr. 14762
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