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Landgericht Stuttgart, Urteil vom 07.11.2012
- 13 S 95/12 -
Ausgleichsanspruch wegen Flugverspätung nach der Fluggastrechteverordnung auch für Kleinkinder
16 Monate altes Kind buchte und bezahlte den Flug
Der Ausgleichanspruch nach der Fluggastrechteverordnung im Falle einer Flugverspätung steht auch Minderjährigen zu. Dies gilt jedenfalls dann, wenn eine Buchungsbestätigung vorliegt und sie nicht kostenlos reisten. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall erreichte eine Familie mit drei stündiger Verspätung ihr Reiseziel auf Palma de Mallorca. Sie verlangten aufgrund dessen vom Flugunternehmen Ausgleichszahlungen. Neben den Eltern klagte auch die 16 Monate alte Tochter. Das Amtsgericht Nürtingen gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Flugunternehmens.
Anspruch auf Ausgleichzahlungen bestand
Das Landgericht Stuttgart stellte fest, dass ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 € nach Art. 7 Abs. 1 a) der
Minderjährigem Kind stand ebenfalls Ausgleichsanspruch zu
Nach Auffassung des Landgerichts habe auch dem minderjährigen Kind der Ausgleichanspruch zugestanden. Denn es habe über eine Buchungsbestätigung verfügt und sei nicht kostenlos gereist. Zudem habe es keine Rolle gespielt, ob das Kind einen eigenen Sitzplatz hatte.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2013
Quelle: Landgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Nürtingen, Urteil vom 12.04.2012
[Aktenzeichen: 17 C 2298/11]
Jahrgang: 2013, Seite: 380 NJW-RR 2013, 380 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2013, Seite: 303 NZV 2013, 303
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Dokument-Nr. 14807
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