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Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.03.2013
- VII ZR 230/11 -
Entfall des Honorars des Architekten bei Überschreitung des vorgegebenen Kostenrahmens
Bundesgerichtshof präzisiert Pflichten des Architekten
Ein Architekt ist grundsätzlich verpflichtet, bereits im Rahmen der so genannten Grundlagenermittlung mit dem Auftraggeber den wirtschaftlichen Rahmen für ein Bauvorhaben abzustecken und dessen Kostenvorstellungen zu berücksichtigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte beauftragte 1998 einen Architekten mit der
BGH: keine Vereinbarung einer Bausummenobergrenze
Die Klage hat in den Vorinstanzen überwiegend Erfolg gehabt. Das Berufungsgericht hat den Einwand des Beklagten, die Planung sei für ihn
Kostenvorstellungen sind verbindlich und werden Vertragsinhalt
Der Bundesgerichtshof hat zur Begründung ausgeführt, der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.03.2013
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Schweinfurt, Urteil vom 03.05.2011
[Aktenzeichen: 24 O 134/00] - Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 02.11.2011
[Aktenzeichen: 3 U 100/11]
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Jahrgang: 2013, Seite: 1593 NJW 2013, 1593
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Dokument-Nr. 15487
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