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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 31.01.2013
- L 8 P 25/09 -
Totalverweigerung Hessens gegen Pflegesatzkommission rechtswidrig
Landesverbände der Pflegekassen und Landeswohlfahrtsverband müssen bei Bildung einer Pflegesatzkommission mitwirken
Das Hessische Landessozialgericht hat die hessischen Landesverbände der Pflegekassen, den Verband der privaten Krankenkassen sowie den Landeswohlfahrtsverband Hessen zur Mitwirkung an der Bildung einer Pflegesatzkommission verpflichtet. Deren bisherige Totalverweigerung ist rechtswidrig, urteilte das Gericht.
Die für die Vergütung maßgeblichen Pflegesätze werden grundsätzlich zwischen den Trägern der Pflegeheimen und den Pflegekassen sowie weiteren Leistungsträgern vereinbart. Nach einer Gesetzesänderung im Jahre 1995 können die Pflegesätze (sowie Verfahrensvorgaben und materielle Grundlagen für die Pflegesatzverhandlungen) auch durch so genannte Pflegesatzkommissionen vereinbart werden. In Hessen ist - im Gegensatz zu acht anderen Bundesländern - jedoch aufgrund der Verweigerung der Pflegekassenverbände und des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen Sozialhilfeträger bislang keine Pflegesatzkommission gebildet worden.
Pflegeheimbetreiber klagten auf Mitwirkung an Errichtung einer Pflegesatzkommission
Die Pflegeheimbetreiber - wie z.B. Arbeiterwohlfahrt, Caritasverbände, Diakonisches Werk und Deutsches Rotes Kreuz - halten individuelle Vergütungsverhandlungen für jedes einzelne
Individuelle Vergütungsvereinbarungen nach Auffassung der Landesverbände und des Landeswohlfahrtsverband vorrangig und ausreichend
Die hessischen Landesverbände der Pflegekassen sowie der hessische Landeswohlfahrtsverband vertraten hingegen die Auffassung, dass individuelle Vergütungsvereinbarungen vorrangig und ausreichend seien. Aufgrund der großen regionalen Unterschiede könne auch kaum ein gemeinsamer Nenner für kollektive Vereinbarungen gefunden werden. Auch das Hessische Sozialministerium habe bislang keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen wegen der Errichtung einer Pflegesatzkommission eingeleitet.
Kollektive Pflegesatzvereinbarungen durch Pflegesatzkommissionen sind vom Gesetzgeber gewollt
Das Hessische Landessozialgericht hat nunmehr entschieden, dass die Errichtung einer Pflegesatzkommission nicht im Belieben der Beteiligten steht. Der Gesetzgeber habe vielmehr das Verfahren zur Bestimmung der Pflegesätze vereinfachen und neben individuellen durch kollektive Pflegesatzvereinbarungen ermöglichen wollen. Mit der Gesetzesänderung im Jahre 1995 habe er ein verfassungsrechtlich gebotenes Gegengewicht zu dem eher sozialträgerfreundlichen Verfahren der individuellen Pflegesatzvereinbarung geschaffen. Denn im Rahmen der Pflegesatzkommission könnten die Pflegeeinrichtungen kollektiv agieren und damit ihre Verhandlungsposition stärken.
Totalverweigerung rechtswidrig
Die Sozialträger seien gesetzlich verpflichtet, an der Bildung einer Pflegesatzkommission mitzuwirken. Die bisherige Totalverweigerung sei rechtswidrig. Nicht nachvollziehbar sei zudem die Untätigkeit des Hessischen Sozialministeriums, das bisher keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen eingeleitet habe.
Hinweise zur Rechtslage
§ 85 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)
(1) Art, Höhe und Laufzeit der Pflegesätze werden zwischen dem Träger des Pflegeheimes und den Leistungsträgern nach Absatz 2 vereinbart.
(2) Parteien der Pflegesatzvereinbarung (Vertragsparteien) sind der Träger des einzelnen zugelassenen Pflegeheimes sowie
1. die Pflegekassen oder sonstige Sozialversicherungsträger,
2. die für die Bewohner des Pflegeheimes zuständigen Träger der Sozialhilfe sowie
3. die Arbeitsgemeinschaften der unter Nummer 1 und 2 genannten Träger [...].
§ 86 SGB XI
(1) Die Landesverbände der Pflegekassen, der Verband der privaten Krankenversicherung e.V., die überörtlichen oder ein nach Landesrecht bestimmter Träger der Sozialhilfe und die Vereinigungen der Pflegeheimträger im Land bilden regional oder landesweit tätige Pflegesatzkommissionen, die anstelle der Vertragsparteien nach § 85 Abs. 2 die Pflegesätze mit Zustimmung der betroffenen Pflegeheimträger vereinbaren können. [...]
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2013
Quelle: Hessisches Landessozialgericht/ra-online
- Krankenkassenverbände sind verpflichtet, mit Krankenhäusern bei veränderten Fallzahlen eine neue Vereinbarung abzuschließen
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 09.02.2006
[Aktenzeichen: 4 K 3853/05 und 4 K 3968/05]) - BSG zur Berechnung der leistungsgerechten Vergütung von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten
(Bundessozialgericht, Urteil vom 29.01.2009
[Aktenzeichen: B 3 P 6/08 R, B 3 P 7/08 R, B 3 P 9/08 R, B 3 P 9/07 R, B 3 P 8/07 R])
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Dokument-Nr. 15638
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