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Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 29.04.2013
- 3 A 339/11 MD -
Zahnarzt zieht 20 Zähne ohne ausreichenden Befund: Entzug der zahnärztlichen Approbation gerechtfertigt
Fehlverhalten des Zahnarztes aufgrund vorsätzlicher Körperverletzung ist mit Vorstellungen an Arztpersönlichkeit nicht in Einklang zu bringen
Einem Zahnarzt, der einem Patienten ohne dessen Einwilligung und ohne ausreichenden Befund unter Vollnarkose zwanzig Zähne zieht, kann rechtmäßig die zahnärztliche Approbation entzogen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Magdeburg.
Im zugrunde liegenden Fall wandte sich ein
Zähne wurden ohne Einwilligung des Geschädigten gezogen
Der Kläger war wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Hintergrund dieser Verurteilung war die zahnärztliche Behandlung eines Patienten, dem der
Entzug der Approbation auch im Hinblick auf Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Arztes nicht unverhältnismäßig
Die dagegen von dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.05.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Magdeburg/ra-online
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Dokument-Nr. 15935
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