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Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.09.2013
- VIII ZR 280/12 -
Vermieter darf Mieterhöhung auch später geltend machen als in § 558 b BGB bestimmt
BGH zu den Auswirkungen einer zu einem späteren als dem in § 558 b BGB bestimmten Zeitpunkt begehrten Mieterhöhung auf das Sonderkündigungsrecht des Mieters nach § 561 Abs. 1 BGB
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit den Auswirkungen einer zu einem späteren als dem in § 558 b BGB* bestimmten Zeitpunkt begehrten Mieterhöhung auf das Sonderkündigungsrecht des Mieters nach § 561 Abs. 1 BGB** zu befassen und entschied, dass der Vermieter nicht gehindert ist, eine Mieterhöhung erst mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt als dem sich aus § 558 a BGB ergebenden Zeitpunkt geltend zu machen. Die Rechte des Mieters im Hinblick auf das Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB, werden hierdurch nicht unzulässig beschnitten.
Die Beklagten des zugrunde liegenden Streitfalls sind
Vermieter klagt auf Zustimmung zur Mieterhöhung
Mit der Klage nimmt der
Rechte des Mieters im Hinblick auf Sonderkündigungsrecht werden durch frühe Ankündigung der Mieterhöhung nicht unzulässig beschnitten
Die zugelassene Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung bestätigt, dass der
Erläuterungen
* - § 558 b BGB
(1) Soweit der
(2) Soweit der
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
** - § 561 BGB
(1) Macht der
(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2013
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 07.11.2011
[Aktenzeichen: 237 C 126/11] - Landgericht Berlin, Urteil vom 07.08.2012
[Aktenzeichen: 65 S 430/11]
- BGH: Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen trotz fehlender Ankündigung zulässig
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.03.2011
[Aktenzeichen: VIII ZR 164/10]) - BGH zur Mieterhöhung: Höhere Miete trotz versäumter Frist möglich
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.09.2007
[Aktenzeichen: VIII ZR 6/07]) - Mieterhöhung - Ausübung des Sonderkündigungsrechts durch Mieter
(Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 01.06.2006
[Aktenzeichen: 13 C 50/06])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2013, Seite: 738, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo NJW-Spezial 2013, 738 (Michael Drasdo)
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Dokument-Nr. 16868
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