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Amtsgericht München, Urteil vom 16.12.2013
- 424 C 10773/13 -
Wohnflächendifferenz: Für mögliche Mietminderung muss Mietvertrag Angaben über Wohnungsgröße enthalten
Angabe einer bestimmten Wohnungsgröße in Annonce des Maklers nicht ausreichend
Enthält der Mietvertrag keine Angaben zur Wohnungsgröße, ist das ein wichtiges Indiz dafür, dass der Vermieter keine verbindlichen Zusagen hinsichtlich der Wohnungsgröße machen will. Es müssen besondere Umstände vorliegen, wenn daneben eine konkludente Vereinbarung über die Wohnungsgröße zustande kommen soll. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Im zugrunde liegenden Fall mietete die Klägerin zum 1. Dezember 2011 in der Georgenstraße in München eine Wohnung an. Im
Mieterin fordert anteilige Mietzahlungen wegen Wohnflächendifferenz zurück
Die
Für mögliche Mietminderung wegen Wohnflächendifferenzen muss zwischen Mietvertragsparteien Vereinbarung über Größe der Wohnung getroffen worden sein
Der Richter des Amtsgerichts München wies die Klage in vollem Umfang ab. Grundsätzlich hat ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2014
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Zu kleine Wohnung: Keine Mietminderung aufgrund falscher Angaben über Wohnungsgröße in Zeitungsannonce
(Amtsgericht München, Urteil vom 10.08.2010
[Aktenzeichen: 424 C 7097/09]) - Mietminderung auch bei falscher Wohnungsgröße in Annonce möglich, wenn Mietvertrag keine Angaben zur Wohnungsgröße enthält
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.06.2010
[Aktenzeichen: VIII ZR 256/09])
Jahrgang: 2014, Seite: 4152, Entscheidungsbesprechung von Sabine Loscha IMR 2014, 4152 (Sabine Loscha) | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 552 ZMR 2014, 552
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Dokument-Nr. 17961
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