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Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 08.10.2013
- 2 W 80/13 -
Zwei auf Fotoumschlag angebrachte Aufkleber stellen kein wirksames Testament dar
Wahl der "Testaments"-Form begründet Zweifel an Testierwillen
Wählt der Erblasser als Form seines "Testaments" zwei Aufkleber auf einem Fotoumschlag, so begründet dies Zweifel an seinem Testierwillen. Es kann daher ein unwirksames Testament vorliegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Erblasser verstarb, beantragte eine sehr gute Freundin von ihm einen Erbschein, der sie als Alleinerbin ausweisen sollte. Ihren Antrag begründete sie damit, dass der Erblasser durch zwei auf einem Fotoumschlag angebrachte
Wirksames Testament lag nicht vor
Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde der Antragstellerin zurück. Sie sei nicht Alleinerbin des Erblassers geworden. Der Erblasser habe durch die zwei
Zweifel an Testierwillen begründete Unwirksamkeit des "Testaments"
Es haben hier, nach Ansicht des Oberlandesgerichts, Zweifel an dem Testierwillen des Erblassers vorgelegen. Zwar setze ein wirksames
Formunwirksamkeit wegen fehlender Unterschrift
Des Weiteren sei das "Testament" formunwirksam gewesen, so das Oberlandesgericht weiter, da es an der erforderlichen eigenhändigen
Langjährige Pflege sowie Äußerung des Erblassers zur Erbenstellung unbeachtlich
Soweit die Antragstellerin anführte, sie habe sich um den Erblasser lange gekümmert und der Erblasser habe sich zu ihrer Erbenstellung geäußert, sei dies nach Auffassung des Oberlandesgerichts unbeachtlich gewesen. Diese Umstände haben die Formunwirksamkeit des "Testaments" nicht beseitigen können.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Beschluss vom 13.08.2013
[Aktenzeichen: 710 IV-VI 819/2000]
- Testament in Form von Pfeildiagrammen unzulässig
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.02.2013
[Aktenzeichen: 20 W 542/11]) - Notizzettel mit Handlungsanweisung ist kein formwirksames Testament
(Oberlandesgericht München, Urteil vom 25.09.2008
[Aktenzeichen: 31 Wx 42/08]) - Keine Zettelwirtschaft beim "letzten Willen" - Testament muss inhaltlichen Zusammenhang haben
(Landgericht München I, Beschluss vom 09.02.2004
[Aktenzeichen: 16 T 17192/03])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2014, Seite: 218 ZEV 2014, 218
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Dokument-Nr. 18099
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