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Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 26.10.2009
- 4 U 250/08 -
Hautverätzungen durch fehlerhaften Umgang mit Fertigbeton: Betonhersteller muss wegen fehlender Warnung Schadenersatz und Schmerzensgeld leisten
Mangelnde Sorgfalt des Betonverwenders begründet Mitverschulden
Erleidet ein Laie aufgrund des fehlerhaften Umgangs mit Frischbeton Hautverätzungen, so haftet dafür der Hersteller des Betons, wenn er den Verwender nicht auf die Gefahren des Frischbetons hinweist. Jedoch kann dem Verwender ein Mitverschulden angelastet werden, wenn er trotz vorhandenen Basiswissens keine wasserabweisende Schutzkleidung trägt bzw. die mit Frischbeton durchnässte Kleidung nicht zeitnah auszieht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Betriebswirt betonierte im September 2004 seine Garage mit
Anspruch auf Schadenersatz bestand wegen fehlender Warnung
Das Oberlandesgericht Bamberg entschied zu Gunsten des Klägers. Diesem habe ein Anspruch auf Schadenersatz nach § 1 Abs. 1 Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) zugestanden. Denn der Hersteller habe es pflichtwidrig unterlassen auf die Gefahren hinzuweisen, die sich trotz einwandfreier Herstellung aus der Benutzung des Produkts ergeben. Die Warnpflicht erstrecke sich dabei nicht nur auf den ordnungsgemäßen Gebrauch des Produkts, sondern auch auf ein naheliegendes, übliches oder voraussehbares Fehlverhalten.
Verwendung von Frischbeton durch Laien begründet erhöhte Hinweispflichten
Bei
Schmerzensgeld von 9.000 €
Dem Kläger habe zudem ein
Mitverschulden von 1/3 wegen fehlender Sorgfalt
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei dem Kläger aber ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2014
Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (zt/VersR 2010, 404/rb)
- Bierproduzent kann nicht auf Ersatz eines Schadens aus übermäßigem Alkoholkonsum in Anspruch genommen werden
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 14.02.2001
[Aktenzeichen: 9 W 23/00]) - Rodelunfall: Schlittenhersteller muss Schlitten keine Gebrauchsanweisung beifügen
(Landgericht Traunstein, Urteil vom 29.06.2005
[Aktenzeichen: 6 O 1173/05])
Jahrgang: 2010, Seite: 153 MDR 2010, 153 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2010, Seite: 902 NJW-RR 2010, 902 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2010, Seite: 404 VersR 2010, 404
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Dokument-Nr. 18134
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