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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 14.05.2014
- 5 U 25/14 -
Haftpflichtversicherung muss für Schadensersatzansprüche für irrtümliches Fällen von Bäumen auf fremdem Grund aufkommen
OLG Oldenburg: Beim Fällen der Bäume auf fremdem Grundstück hat sich Risiko des täglichen Lebens verwirklicht
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass die Haftpflichtversicherung für Schadensersatzansprüche aufkommen muss, die entstanden sind, weil der Versicherte irrtümlich Bäume auf einem fremden Grundstück gefällt hat.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls begehrte von seiner
Niedersächsische Landesbehörde macht wegen gefällter Bäume Schadensersatzansprüche gegen den Kläger geltend
Tatsächlich stand jedenfalls ein Teil der 15 gefällten Bäume auf öffentlichem Grund. Im März 2013 machte deshalb die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Schadensersatzansprüche gegen den Kläger geltend. Der Kläger begehrte von seiner
Risiko des Fällens fremder Bäume gehört weder zu Grundbesitzer-, noch zu Betriebshaftpflichtversicherung
Das Oberlandesgericht Oldenburg stellte fest, dass das irrtümliche Fällen der auf fremden Grund stehenden Bäume von der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2014
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
- Landgericht Oldenburg, Urteil
[Aktenzeichen: 9 O 2291/13]
- Gemeinde haftet für Schaden aufgrund rechtswidrigen Baumfällens auf Privatgelände
(Landgericht Osnabrück, Urteil vom 09.11.2006
[Aktenzeichen: 5 O 2202/06]) - Keine Schadensersatzpflicht – Grundstückseigentümer darf einen auf der Grundstücksgrenze befindlichen Baum fällen
(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 28.01.2002
[Aktenzeichen: 13 U 107/01])
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Dokument-Nr. 18439
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