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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 25.09.2014
- VG 36 K 232.13 -
Brandstiftung am Dienstwagen: Soldat haftet bei unerlaubter Privatfahrt
Soldat verletzt durch Privatnutzung des Fahrzeugs vorsätzlich die ihm obliegenden Pflichten
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ein Soldat für einen durch Brandstiftung verursachten Schaden an einem Dienstfahrzeug einstehen muss, wenn er das Auto unerlaubt privat genutzt hat.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Stabsunteroffizier der
Schadenseintritt war nicht unvorhersehbar oder komplett unwahrscheinlich
Dem folgte das Verwaltungsgericht Berlin jedoch nicht und wies die Klage ab. Der Kläger müsse den entstandenen Schaden ersetzen, weil er vorsätzlich die ihm obliegenden Pflichten verletzt habe und hierdurch ein adäquat kausaler Schaden eingetreten sei. Der Schadenseintritt sei nicht unvorhersehbar oder komplett unwahrscheinlich gewesen, weil es bekanntermaßen in Berlin seit mehreren Jahren häufig zu Autobrandstiftungen - vermehrt an Behördenfahrzeugen - gekommen sei. Es sei schon kaum vorstellbar, dass der Kläger hiervon nichts mitbekommen habe solle; letztlich könne dies aber dahinstehen, da sich das Verschulden nur auf die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 19079
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