Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2011
- 12 U 89/11 -
Keine Leistungskürzung aufgrund verspäteter Stehlgutliste bei unterlassenem Hinweis auf entsprechende Obliegenheit des Versicherungsnehmers
Versicherung muss auf Obliegenheit der unverzüglichen Vorlage einer Stehlgutliste gemäß § 28 Abs. 4 VVG hinweisen
Obliegt es einem Versicherungsnehmer nach den Bedingungen zu einer Hausratversicherung unverzüglich eine Stehlgutliste der Polizei vorzulegen und kommt er dieser Obliegenheit grob fahrlässig nicht nach, so kann die Versicherung ihre Leistung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 VVG kürzen. Dies gilt aber dann nicht, wenn sie es unterlassen hat den Versicherungsnehmer auf die Obliegenheit gemäß § 28 Abs. 4 VVG hinzuweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einer Urlaubsrückkehr im März 2010 stellten die Eigentümer eines Hauses fest, dass eingebrochen wurde. Sie beanspruchten daraufhin ihre
Landgericht wies Klage auf Zahlung weiterer Versicherungsleistungen ab
Das Landgericht Heidelberg wies die Klage auf Zahlung von weiteren Versicherungsleistungen ab. Die
Oberlandesgericht verneinte Recht zur Leistungskürzung
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten der Versicherungsnehmer und hob daher die erstinstanzliche Entscheidung auf. Den Versicherungsnehmern habe ein Anspruch auf weitere Versicherungsleistungen zugestanden. Denn die
Fehlender Hinweis auf Obliegenheit
Eine
Kein Vorwurf der groben Fahrlässigkeit
Zum anderen haben die Versicherungsnehmer nach Ansicht des Oberlandesgerichts nicht grob fahrlässig ihre Obliegenheit zur unverzüglichen Vorlage der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2014
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Heidelberg, Urteil vom 10.03.2011
[Aktenzeichen: 2 O 318/10]
- Stehlgutliste ist unverzüglich nach einem Einbruch der Polizei vorzulegen
(Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 26.01.2010
[Aktenzeichen: 8 U 1635/09]) - Verspätete Vorlage einer Stehlgutliste stellt Obliegenheitsverletzung dar und berechtigt Versicherung zur Leistungskürzung
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 15.10.2013
[Aktenzeichen: 9 U 69/13])
Jahrgang: 2011, Seite: 1355 MDR 2011, 1355 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2011, Seite: 1560 VersR 2011, 1560
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 19305
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil19305
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.