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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 24.11.2014
- 6 U 92/12 -
Hobelspäne sind kein geeignetes Streumittel für eisglatten Gehweg
Eigentümer und Mieter haben 50 % eines durch einen Sturz entstandenen Schadens zu verantworten
Hobelspäne ohne abstumpfende Wirkung sind keine geeigneten Streumittel für einen eisglatten Gehweg. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm in dem Schadensersatzprozess einer auf einem eisglatten Gehweg gestürzten Fußgängerin und verurteilte die für die Verkehrssicherungspflicht Verantwortlichen in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Arnsberg zur Zahlung von Schadensersatz.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die im Jahre 1954 geborene Klägerin aus Möhnesee stürzte im Januar 2011 auf dem
Glätte beruhte auf verkehrswidrigem Zustand des Gehweges
Das Oberlandesgericht Hamm stellte in seinem Urteil fest, dass die Beklagten verpflichtet sind, der Klägerin 50 % des ihr durch den
Hobelspäne als Streumittel ungeeignet
Die Zweitbeklagte habe nach dem Mietvertrag den
Eigentümerin haftet wegen Verletzung der Aufsichts- und Kontrollpflicht
Die erstbeklagte Eigentümerin, der der Einsatz der Hobelspäne bekannt gewesen sei, hafte, weil sie die ihr insoweit obliegende Aufsichts- und
Geschädigte trifft Mitverschulden wegen Betretens einer erkennbar glatten Gehwegstelle
Die Schadensersatzverpflichtung der Beklagten bestehe jedoch nur in einem reduzierten Umfang, weil die Klägerin zu 50 % für den Unfall mitverantwortlich sei. Sie habe eine erkennbar glatte Stelle betreten und sei gestürzt, nachdem sie zuvor den als vereist erkannten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.01.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Räumpflicht des Mieters: Vermieter kann Räumpflicht und Streupflicht auf Mieter abwälzen
(Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 30.05.2006
[Aktenzeichen: 2 O 324/06]) - Wohnungseigentümergemeinschaft haftet für Glatteisunfälle auch bei Übertragung der Räum- und Streupflicht auf Dritte
(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 13.02.2014
[Aktenzeichen: 1 U 77/13]) - Sturz auf angeblich vorhandenem Glatteis - Geschädigter muss Verletzung der Räum- und Streupflichten beweisen können
(Landgericht Coburg, Urteil vom 05.12.2013
[Aktenzeichen: 41 O 393/13]) - Glatteisunfall: Mitverschulden des Stürzenden bei erkennbarer ungenügender Streuung eines Gehwegs
(Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 21.08.2013
[Aktenzeichen: 3 W 20/13])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2015, Seite: 89 DAR 2015, 89 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2015, Seite: 321 GE 2015, 321 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2015, Seite: 475 NJW-RR 2015, 475
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Dokument-Nr. 20541
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