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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.02.2015
- 8 A 10875/14.OVG -
Zwang zum Abschuss von Rotwild zulässig
Erheblicher Umfang an Schäldschäden rechtfertigt Festsetzung eines Mindestabschussplans durch Jagdbehörde
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Jagdbehörde einen Jagdpächter zum Abschuss von Rotwild in seinem Jagdbezirk im Landkreis Vulkaneifel verpflichten durfte.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Jagdpächter eines rund 650 ha großen Jagdbezirks. Nachdem das
VG: Aktueller Rotwildbestand wurde nicht ausreichend ermittelt
Das Verwaltungsgericht gab der Klage mit der Begründung statt, die
Berechtigte Ansprüche auf Abschuss von Rotwild ergeben sich aus Stellungnahmen des Forstamtes über erheblichen Umfang an Schälschäden
Auf die Berufung des Beklagten wies das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hingegen die Klage ab. Die Mindestabschussverpflichtung sei rechtmäßig gewesen. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- Wildschäden an Eschen: Rotwild muss geschossen werden
(Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 02.08.2013
[Aktenzeichen: 4 L 841/13.KS]) - Waldschäden durch Rotwild: Jagdbehörde darf Abschusszahlen erhöhen
(Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 16.10.2007
[Aktenzeichen: 4 L 1151/07.NW, 4 L 1153/07.NW])
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Dokument-Nr. 20690
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