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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 20.09.1994
- 9 U 6/94 -
Haftung des Bäckers aufgrund einer Salmonellenvergiftung nach Verzehr von Bienenstich
Bäcker muss fehlendes Verschulden nachweisen
Kommt es zu einer Salmonellenvergiftung nach dem Verzehr eines zuvor bei einem Bäcker gekauften und von ihm hergestellten Bienenstichs, so muss der Bäcker nachweisen, dass ihn an der Erkrankung kein Verschulden trifft. Kann er den Beweis nicht führen, so haftet er auf Schmerzensgeld. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 1992 verzehrten drei Familienmitglieder zur Kaffeezeit einen zuvor bei einem
Anspruch auf Schmerzensgeld bestand
Das Oberlandesgericht Hamm entschied zu Gunsten der drei Kläger. Allen habe ein Anspruch auf
Bäcker kann fehlendes Verschulden nicht nachweisen
Dem
Verweis auf gelieferte Fertigprodukte genügt nicht zum Nachweis des fehlenden Verschuldens
Soweit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (zt/NJW-RR 1995, 346/rb)
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Jahrgang: 1995, Seite: 346 NJW-RR 1995, 346 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 1996, Seite: 72 VersR 1996, 72
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Dokument-Nr. 20695
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