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Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 01.02.2018
- S 18 U 211/15 -
Sturz auf betrieblich veranstaltetem Grillabend ist als Arbeitsunfall anzuerkennen
Unfallversicherungsschutz bei betrieblicher Gemeinschaftsveranstaltung
Stürzt eine Arbeitnehmerin während eines Grillabends innerhalb einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung alkoholisiert auf dem Weg zur Toilette, handelt es sich um einen entschädigungspflichtigen Arbeitsunfall. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Im zugrunde liegenden Fall nahm eine Industriekauffrau aus Hagen an einem Workshop ihres Arbeitgebers zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Abteilungen in einem sauerländischen Hotel teil. Während eines Grillabends mit offenem Ende und freiem Essen und Trinken knickte die Mitarbeiterin auf dem Weg zur Toilette alkoholisiert gegen Mitternacht um und zog sich einen Bruch des linken Sprunggelenks zu.
Berufsgenossenschaft lehnt Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab
Die
Klägerin befand sich zum Unfallzeitpunkt auf versichertem Weg zur Toilette
Die hiergegen von der Klägerin bei dem Sozialgericht Dortmund erhobene Klage hatte Erfolg. Das Sozialgericht stellte nach Vernehmung mehrerer Zeugen fest, dass das Umknicken der Klägerin mit Bruch des linken Sprunggelenks ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2018
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online
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Dokument-Nr. 21013
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