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Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 08.05.2015
- 1 K 94/14 -
Gemeinden dürfen kostenlose Passfotos für Ausweispapiere anbieten
Erstellen der Passbilder ist als nicht eigenständig zu bewertender Teil der Tätigkeit des Bürgeramts als Personalausweisbehörde anzusehen
Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass das Angebot einer Gemeinde, ihren Bürgern bei der Beantragung von Ausweispapieren kostenlos Passfotos anzufertigen, nicht gegen Vorschriften insbesondere der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen verstößt.
Klägerin des zugrunde liegenden Falls war eine Firma, die in der
Klägerin hält Erstellen der Passfotos durch die Gemeinde für marktverzerrend und unzulässig
Hiergegen wandte sich die Klägerin im Wesentlichen mit der Begründung, dass es der öffentlichen Hand verboten sei, über das sachlich gebotene und verfassungsmäßig zulässige Maß hinaus in den privatwirtschaftlichen Bereich einzugreifen. Die Beklagte handele durch ihr Angebot kostenloser Passbilder und die Werbung hierfür als Wettbewerberin. Sie trete privatrechtlich auf demselben sachlichen und räumlichen Markt auf wie die Klägerin und andere Passbilderhersteller in Vreden und Umgebung. Die Handlungen der Beklagten seien auch geschäftlich. Hierfür sei unschädlich, dass sie die Leistungen unentgeltlich anbiete. Vielmehr sei der Eingriff der Beklagten eine besonders krasse Marktverzerrung, da sie ihre amtlichen Beziehungen einsetze, um den Absatz der eigenen Produkte zu steigern. Sie nutze hierbei auch das Vertrauen der Bürger in ihre Objektivität und Neutralität aus. Hierbei werde eine marktbeherrschende Position geschaffen und Unternehmen wie die Klägerin würden aus dem Markt gedrängt.
VG weist Klage auf Unterlassung der Herstellung von Passbildern ab
Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht Münster jedoch nicht und wies die auf die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.05.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 21037
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