Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Lüneburg, Urteil vom 15.07.2015
- 27 Ks 9/14 -
Urteil im Auschwitz-Prozess: Früherer SS-Mann Oskar Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt
Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen
Das Landgericht Lüneburg hat den früheren SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 rechtlich zusammentreffenden Fällen schuldig gesprochen und ihn deshalb zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt.
Das Landgericht hat die Beihilfehandlung zur heimtückischen und grausamen Tötung in der Gesamtheit der Tätigkeit des Angeklagten im Rahmen der Ungarnaktion in Auschwitz gesehen.
Alter des Angeklagten bei Strafbemessung berücksichtigt
Bei der Strafzumessung hat das Landgericht insbesondere auch das Alter des Angeklagten berücksichtigt und dass er eine Chance haben muss, nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe noch einen Teil seines Lebens in Freiheit zu verbringen.
Keine Milderung wegen geleisteter Aufklärungshilfe
Eine Milderung wegen einer von dem Angeklagten geleisteten Aufklärungshilfe hat das Gericht nicht angenommen, weil der Angeklagte durch seine früheren Angaben zu anderen SS-Angehörigen in Auschwitz nicht wesentlich zur Aufdeckung von
Gericht verneint rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung
Eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, nach der ein Teil der Strafe - wie von der Staatsanwaltschaft beantragt - als vollstreckt zu erklären wäre, hat das Gericht für den Angeklagten nicht festgestellt.
Staatsanwaltschaft muss über Haftantritt entscheiden
Die Entscheidung, ob der Angeklagte - nach Rechtskraft des Urteils - die Haft antreten muss, obliegt der Staatsanwaltschaft.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2015
Quelle: Landgericht Lüneburg/ra-online
- Ehemaligem KZ-Wachmann kann Kriegsopferversorgung entzogen werden
(Bundessozialgericht, Urteil vom 06.07.2006
[Aktenzeichen: B 9a V 5/05 R]) - Streit um Hinterbliebenenrente: NRW schließt Vergleich mit Witwe eines Auschwitz-Opfers
(Landgericht Düsseldorf, Vergleich vom 07.08.2012
[Aktenzeichen: 27 O 10/09 E])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21306
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21306
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.