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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 07.10.2015
- 56 Ca 10968/15 -
Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers wandelt sich nach dessen Tod in Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben um
Arbeitsgericht Berlin widersetzt sich Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
Entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden, dass ein Urlaubsanspruch nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers untergeht, sondern sich in einen Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben umwandelt.
Die Erblasserin des zugrunde liegenden Verfahrens stand in einem Arbeitsverhältnis zu der Beklagten und hatte im Zeitpunkt ihres Todes noch einen Erholungsurlaubsanspruch von 33 Tagen. Ihre
Arbeitsgericht bejaht Urlaubsabgeltungsanspruch
Das Arbeitsgericht Berlin hat der Klage entsprochen. Nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) sei der Urlaub abzugelten, wenn er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden könne. Diese Voraussetzungen seien bei dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2015
Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online
- BAG: Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist vererbbar
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2015
[Aktenzeichen: 9 AZR 170/14]) - Anspruch auf Abgeltung bezahlten Jahresurlaubs bleibt auch im Falle des Todes eines Arbeitnehmers erhalten
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 12.06.2014
[Aktenzeichen: C-118/13])
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Dokument-Nr. 21934
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