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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.12.2015
- 20 D 78/14.AK, 20 D 79/14.AK, 20 D 95/14.AK, 20 D 98/14.AK -
Nachtflugverkehr am Flughafen Dortmund gerichtlich gestoppt
Genehmigung für Flugverkehr zu Nachtzeiten liegt fehlerhafte Abwägung widerstreitender Interessen zugrunde
Das Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hat die von der Bezirksregierung Münster erteilte Genehmigung für den Flughafen Dortmund, mit der erstmals planmäßiger Flugverkehr in der Nachtzeit zugelassen worden war, für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit der
Bei Zulassung von Nachtflugverkehr sind besondere Anforderungen zu erfüllen
In der Entscheidungsbegründung führte das Oberlandesgericht Nordrhein-Westfalen im Wesentlichen aus, dass die
Flughafen verfügt bereits über Anbindung an Drehkreuzflughafen
Ein hohes Gewicht der öffentlichen Verkehrsinteressen sei auch nicht offensichtlich, weil im Rahmen der Gewichtung jedenfalls auch hätte berücksichtigt werden müssen, dass es sich um die erstmalige Zulassung von Nachtflugbetrieb am
Lärmschutzinteressen der Anwohner falsch gewichtet
Zum anderen habe die Bezirksregierung die Lärmschutzinteressen der
Aufhebung der Genehmigung kommt nicht in Betracht
Eine Aufhebung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Nachtflugbetrieb auf dem Flughafen Hannover-Langenhagen weiterhin zulässig
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 09.07.2014
[Aktenzeichen: 7 KS 61/10]) - Flughafen Berlin-Brandenburg: Keine Ausweitung des Nachtflugverbots
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.10.2011
[Aktenzeichen: BVerwG 4 A 4000.09, 4000.10 und 4001.10]) - Anwohnerklagen gegen Nachtflugregelungen für Flughafen Leipzig/Halle erfolglos
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.07.2008
[Aktenzeichen: BVerwG 4 A 3001.07])
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Dokument-Nr. 21952
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