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Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.03.2016
- V ZR 75/15 -
Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich
Erwerb eines Nachbargrundstücks zur Nutzung als Parkplatzfläche dient Erfüllung des erforderlichen Stellplatznachweises
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich den Erwerb eines Grundstücks durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als (teils)rechtsfähigen Verband beschließen kann.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien sind Mitglieder einer
Anfechtungsklage einer Wohnungseigentümerin erfolglos
Die von einer Wohnungseigentümerin erhobene Anfechtungsklage wies das Amtsgericht ab. Das Landgericht wies ihre Berufung zurück. Der Bundesgerichtshof wies die Revision der Klägerin zurück, da die Beschlüsse der
Erwerb des Nachbargrundstücks entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung
Den Wohnungseigentümern fehlte nicht die erforderliche Beschlusskompetenz. Sie können grundsätzlich den Erwerb eines Grundstücks durch die
Auch der gewählte Kostenverteilungsschlüssel, der sich an dem Nutzungsvorteil für den jeweiligen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.03.2016
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Bremen, Urteil vom 04.10.2013
[Aktenzeichen: 44 C 2012/13] - Landgericht Bremen, Urteil vom 13.02.2015
[Aktenzeichen: 4 S 343/13]
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Dokument-Nr. 22363
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