Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.02.2016
- XI ZR 96/15 -
BGH: Bearbeitungsgebühr von 4 % statt Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung eines Verbraucherdarlehens unwirksam
Entsprechende Klausel verstößt gegen § 502 Abs. 1 BGB
Eine Klausel im Zusammenhang mit einem Darlehensvertrag, wonach bei einer vorzeitigen Rückzahlung statt einer Vorfälligkeitsentschädigung eine Bearbeitungsgebühr von 4 % anfällt, ist unwirksam. Denn sie verstößt gegen § 502 Abs. 1 BGB, von dem nach § 512 BGB zum Nachteil des Verbrauchers nicht abgewichen werden darf. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall nahm ein Verbraucher bei einer Sparkasse im Dezember 2011 ein Wohnraumförderdarlehen in Höhe von 20.000 EUR auf. Das
Amtsgericht und Landgericht wiesen Zahlungsklage ab
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Osnabrück wiesen die Klage auf Zahlung der einbehaltenen Gebühr ab. Die
Bundesgerichtshof hielt Klausel über Bearbeitungsgebühr für unwirksam
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Verbrauchers und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Die
Verstoß gegen § 502 Abs. 1 BGB
Nach § 502 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB (neu: § 502 Abs. 3 Nr. 1 BGB) dürfe die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2016
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom 16.04.2014
[Aktenzeichen: 45 C 23/14 (25)] - Landgericht Osnabrück, Urteil vom 20.02.2015
[Aktenzeichen: 7 S 202/14]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22638
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22638
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.