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Landgericht Köln, Urteil vom 13.01.2016
- 13 S 129/15 -
Fehlende polizeiliche Belehrung eines Minderjährigen über Recht Eltern zu kontaktieren kann zu Beweisverwertungsverbot im Zivilprozess führen
Verstoß gegen strafprozessuale Belehrungspflicht begründet ausnahmsweise Beweisverwertungsverbot im Zivilprozess
Ein Verstoß gegen eine strafprozessuale Belehrungspflicht kann ausnahmsweise zu einem Beweisverwertungsverbot im Zivilprozess führen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Polizeibeamte einen unter Schock stehenden 15-jährigen Beschuldigten einer Ordnungswidrigkeit nicht über sein aus § 67 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) zu stehendes Recht, seine Eltern zu kontaktieren, belehrt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein 15-jähriger
Amtsgericht gab Schadensersatzklage statt
Das Amtsgericht Brühl gab der Schadensersatzklage statt. Zwar habe der
Landgericht verneint Schadensersatzanspruch
Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten des minderjährigen Jugendlichen und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Dem Autofahrer habe kein Anspruch auf
Verstoß gegen Belehrungspflicht
Die Polizeibeamten haben den Jugendlichen nicht über sein Konsultationsrecht aus § 67 JGG belehrt und somit gegen eine strafprozessuale
Verstoß gegen Belehrungspflicht begründet Beweisverwertungsverbot
Der Verstoß gegen die
Minderjährigkeit und Schockzustand begründete Verwertungsverbot
Nach Auffassung des Landgerichts sei zu beachten gewesen, dass der Beklagte zum Zeitpunkt seiner polizeilichen Vernehmung minderjährig war. Die Vorschrift des § 455 ZPO, wonach eine parteiverantwortliche Vernehmung von Minderjährigen erst ab dem 16. Lebensjahr möglich ist, zeige, dass auch im Zivilprozess eine "verantwortliche" Aussage
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2016
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Brühl, Urteil vom 11.06.2015
[Aktenzeichen: 21 C 140/14]
Jahrgang: 2016, Seite: 544 NJW-RR 2016, 544 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2016, Seite: 154 NJW-Spezial 2016, 154
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Dokument-Nr. 23062
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